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Eine (Teil-) Finanzierung von Einzeltherapien ist bei entsprechender Indikation über private Zusatzversicherungen für heilpraktische Leistungen (Psychotherapie HPG) möglich. Bei Kindern und Jugendlichen kann in bestimmten Fällen (z.B. bei drohender psychischer Behinderung, starken familiären Belastungen, Gefährdung der sozialen Integration, speziell begründeter Indikation für Körperpsychotherapie) eine Übernahme der Kosten bei den zuständigen Berliner Jugendämtern beantragt werden. Honorare für die Teilnahme an Gruppen und Seminaren finden Sie unter der entsprechenden Rubrik meiner Homepage. |
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